BG BAU Drohnenförderung 2026: Bis zu 2.000 Euro Zuschuss für Drohnen im Baugewerbe

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erweitert ihr Förderangebot für Unternehmen im Baugewerbe. Ab dem 1. Juli 2026 soll erstmals auch die Anschaffung von Drohnen als Maßnahme zur Verbesserung des Arbeitsschutzes unterstützt werden. Mitgliedsunternehmen können dadurch einen Zuschuss von bis zu 2.000 Euro pro Jahr erhalten.

Die Förderung soll dazu beitragen, gefährliche Kontroll- und Inspektionsarbeiten sicherer zu gestalten. Insbesondere bei Dachinspektionen, Fassadenkontrollen oder der Überprüfung schwer zugänglicher Gebäudebereiche können Drohnen eine Alternative zu klassischen Arbeitsmethoden darstellen.

Neben der Anschaffung der Drohne sollen auch der erforderliche EU-Drohnenführerschein sowie die Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) förderfähig sein.

Drohnen als Arbeitsmittel für mehr Sicherheit auf Baustellen

Arbeiten auf Dächern, an Fassaden oder in schwer zugänglichen Bereichen gehören zu den Tätigkeiten mit erhöhtem Unfallrisiko im Baugewerbe. Abstürze zählen zu den schwerwiegenden Gefahren, denen Beschäftigte bei solchen Arbeiten ausgesetzt sind.

Der Einsatz professioneller Drohnen ermöglicht es, bestimmte Kontroll- und Dokumentationsaufgaben vom Boden aus durchzuführen. Statt Beschäftigte für eine erste Sichtprüfung auf Dächer, Gerüste oder Hubarbeitsbühnen zu schicken, können hochauflösende Kameras und gegebenenfalls Wärmebildtechnik eingesetzt werden.

Die BG BAU verfolgt mit der neuen Arbeitsschutzprämie das Ziel, Unternehmen bei der Einführung solcher Arbeitsmittel zu unterstützen und Gefährdungen im Arbeitsalltag zu reduzieren.

Dabei geht es nicht ausschließlich um die Digitalisierung von Arbeitsabläufen. Vielmehr können Drohnen dazu beitragen, potenziell gefährliche Tätigkeiten zu vermeiden oder zumindest deren Umfang zu reduzieren.

In welchen Bereichen können Drohnen im Baugewerbe eingesetzt werden?

Professionelle Drohnen bieten zahlreiche Einsatzmöglichkeiten für Bauunternehmen, Handwerksbetriebe und technische Dienstleister.

Zu den typischen Anwendungsbereichen gehören:

  • Dachinspektionen: Überprüfung von Dachflächen, Dachrinnen und schwer zugänglichen Bereichen
  • Fassadenkontrollen: Erfassung von Schäden, Rissen oder anderen Auffälligkeiten an Gebäudefassaden
  • Baustellendokumentation: Regelmäßige Erfassung des Baufortschritts aus der Luft
  • Photovoltaikinspektionen: Sichtprüfung von Solarmodulen und Anlagenkomponenten
  • Schadensdokumentation: Erfassung von Sturm-, Hagel- oder Unwetterschäden
  • Kontrollen von Schächten und Kanälen: Unterstützung bei der Inspektion schwer zugänglicher Bereiche
  • Vermessung: Erstellung von Luftbildern und digitalen Geländemodellen
  • Bestandsaufnahmen: Dokumentation von Gebäuden und Bauwerken

Je nach eingesetzter Drohne und Sensorik lassen sich diese Aufgaben mit unterschiedlichen Kamerasystemen durchführen. Wärmebildkameras können beispielsweise bei der Untersuchung von Photovoltaikanlagen oder der Erkennung thermischer Auffälligkeiten unterstützen.

Wichtig ist jedoch: Nicht jede Drohnenanwendung ersetzt eine vorgeschriebene Prüfung oder eine fachgerechte Inspektion. Die Ergebnisse müssen entsprechend dem jeweiligen Einsatzzweck bewertet werden.

Welche Kosten werden durch die BG BAU gefördert?

Die neue Drohnenförderung ist als beitragsunabhängige Arbeitsschutzprämie vorgesehen.

Nach den vorliegenden Informationen umfasst sie folgende Bestandteile:

  • Anschaffung einer professionellen Drohne
  • Erwerb des erforderlichen EU-Drohnenführerscheins
  • Registrierung der Drohne beim Luftfahrt-Bundesamt

Die maximale Fördersumme beträgt bis zu 2.000 Euro pro Mitgliedsbetrieb und Jahr.

Entscheidend ist dabei die Unterscheidung zwischen beitragsabhängigen und beitragsunabhängigen Arbeitsschutzprämien.

Beitragsabhängige Förderung

Bei beitragsabhängigen Arbeitsschutzprämien richtet sich die maximale Fördersumme nach dem jährlichen Mitgliedsbeitrag des Unternehmens bei der BG BAU.

Unternehmen mit höheren Beiträgen können entsprechend höhere Förderbeträge erhalten, sofern die jeweiligen Förderbedingungen erfüllt sind.

Beitragsunabhängige Förderung

Die Drohnenförderung soll unabhängig von der Höhe des BG-BAU-Mitgliedsbeitrags gewährt werden.

Damit erhalten auch kleinere Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit, von der Förderung zu profitieren. Maßgeblich bleiben jedoch die jeweiligen Antragsvoraussetzungen und die geltenden Förderbedingungen.

Wer kann die Drohnenförderung beantragen?

Die Förderung richtet sich nach den derzeit vorliegenden Informationen an Mitgliedsunternehmen der BG BAU.

Zu den genannten Voraussetzungen gehören:

  • Mitgliedschaft bei der BG BAU
  • Mindestens ein beschäftigter Mitarbeiter
  • Mindestens ein bereits gezahlter Mitgliedsbeitrag
  • Einsatz der Drohne im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzes

Einzelunternehmen ohne Beschäftigte sollen nach aktuellem Kenntnisstand von dieser speziellen Förderung ausgeschlossen sein.

Unternehmen sollten vor einer Anschaffung prüfen, ob ihr geplanter Drohneneinsatz den Anforderungen der BG BAU entspricht. Nicht jede gewerbliche Nutzung einer Drohne ist automatisch eine förderfähige Arbeitsschutzmaßnahme.

Wie läuft die Antragstellung ab?

Nach den derzeit vorliegenden Informationen erfolgt die Beantragung der Förderung nach dem Kauf der Drohne.

Der Ablauf ist grundsätzlich in mehrere Schritte unterteilt.

1. Passende Drohne auswählen

Zunächst sollte geprüft werden, welche Drohne für den geplanten Einsatz geeignet ist. Dabei spielen unter anderem Kameraauflösung, Flugzeit, Sensorik und die Anforderungen an den jeweiligen Einsatzbereich eine Rolle.

2. Drohne anschaffen

Nach dem Kauf sollten die Rechnung und sämtliche relevanten Nachweise sorgfältig aufbewahrt werden.

3. Förderantrag einreichen

Anschließend wird der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei der BG BAU eingereicht.

Nach den derzeit vorliegenden Informationen können Rechnungen im Regelfall bis zu 365 Tage alt sein.

4. Prüfung durch die BG BAU

Die BG BAU prüft den Antrag sowie die eingereichten Nachweise und entscheidet über die Förderfähigkeit.

5. Auszahlung des Zuschusses

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Bewilligung und Auszahlung der Förderung.

Die konkreten Bearbeitungszeiten können abhängig von der Auslastung und den jeweiligen Antragsbedingungen variieren.

Welche Vorteile bringt der Drohneneinsatz für Bauunternehmen?

Neben dem möglichen finanziellen Zuschuss bietet der Einsatz professioneller Drohnen weitere wirtschaftliche und organisatorische Vorteile.

Dazu gehören:

  • Reduzierung von Absturz- und Unfallrisiken
  • Schnellere Durchführung von Sichtprüfungen
  • Weniger aufwendige Zugänge durch Gerüste oder Hubarbeitsbühnen
  • Effizientere Baustellendokumentation
  • Hochauflösende Foto- und Videoaufnahmen
  • Bessere Dokumentation von Schäden
  • Unterstützung bei der Vermessung und Bestandsaufnahme
  • Optimierung betrieblicher Arbeitsabläufe

Gerade bei regelmäßig wiederkehrenden Inspektionen kann sich der Einsatz einer Drohne wirtschaftlich bemerkbar machen. Ob und wann sich die Investition amortisiert, hängt jedoch vom jeweiligen Unternehmen, den Einsatzhäufigkeiten und den eingesparten Kosten ab.

Neue Förderung: Förderbedingungen vor dem Kauf prüfen

Da es sich um eine neue Arbeitsschutzprämie handelt, sollten Unternehmen die aktuellen Förderbedingungen der BG BAU aufmerksam verfolgen.

Insbesondere in der Einführungsphase können sich Angaben zu förderfähigen Drohnen, erforderlichen Nachweisen und dem Antragsverfahren noch konkretisieren.

Vor einer Anschaffung empfiehlt es sich daher, die jeweils gültigen Richtlinien zu prüfen und gegebenenfalls direkt mit der BG BAU Rücksprache zu halten.

Fazit: Drohnen werden für Bauunternehmen zunehmend interessant

Mit der geplanten Drohnenförderung setzt die BG BAU ein weiteres Zeichen für den Einsatz moderner Arbeitsmittel im Baugewerbe.

Ein Zuschuss von bis zu 2.000 Euro kann die Anschaffung professioneller Drohnentechnik erleichtern und Unternehmen dabei unterstützen, gefährliche Kontrollarbeiten sicherer zu gestalten.

Besonders bei Dachinspektionen, Fassadenkontrollen und der Dokumentation von Baustellen bieten Drohnen bereits heute vielfältige Einsatzmöglichkeiten.

Für Bauunternehmen lohnt es sich daher, den Einsatz von Drohnen nicht nur unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu betrachten, sondern auch als Bestandteil eines modernen Arbeitsschutzkonzepts.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und basiert auf den zum Zeitpunkt der Erstellung vorliegenden Informationen. Die tatsächliche Förderfähigkeit, die Höhe des Zuschusses und die Antragsvoraussetzungen richten sich nach den jeweils gültigen Richtlinien der BG BAU. Eine verbindliche Auskunft kann ausschließlich die BG BAU erteilen. Mehr erfahren

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