Sobald ein Fluggerät im öffentlichen Luftraum bewegt wird, schreibt der deutsche Gesetzgeber eine Drohnen-Haftpflichtversicherung vor. Dabei spielen folgende Faktoren keine Rolle:
Das genaue Gewicht (ob 249 Gramm, 500 Gramm oder 2 Kilogramm)
Der Zweck des Fluges (rein privat, als Hobby oder für Social-Media-Clips)
Die Preisklasse oder Zielgruppe (vom Anfänger-Gadget bis zur Profi-Kamera)
Der Grund für diese strenge Regelung: Selbst sehr leichte Drohnen können durch Abstürze oder Zusammenstöße erhebliche Personen- oder Sachschäden verursachen. Wer ohne diesen Schutz abhebt, haftet mit seinem Privatvermögen und riskiert zudem empfindliche Bußgelder.
Genügt die normale Privathaftpflicht?
Das kommt auf den Vertrag an. Viele neuere Privathaftpflichtversicherungen haben die Nutzung von Drohnen mittlerweile in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Bei älteren Tarifen sind Flugmodelle jedoch oft komplett ausgeschlossen oder nur stark eingeschränkt (z. B. ohne Kamera) mitversichert.
Vor dem Flug sollten Sie unbedingt klären:
Sind Drohnen explizit im Versicherungsschutz eingeschlossen?
Bis zu welcher Gewichtsgrenze gilt die Abdeckung?
Ist die Nutzung von Kamera-Drohnen gestattet?
Tipp: Wenn Sie sich unsicher sind, fordern Sie bei Ihrem Versicherer am besten eine schriftliche Bestätigung an.
Registrierung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Auch bei Drohnen unter 250 Gramm kommt man oft nicht um Bürokratie herum. Eine Registrierungspflicht als Drohnen-Betreiber beim LBA besteht immer dann, wenn das Fluggerät mit einer Kamera oder anderen Sensoren zur Erfassung personenbezogener Daten ausgestattet ist.
Da heutzutage nahezu jede Mini-Drohne eine Kamera besitzt, benötigen die meisten Piloten eine sogenannte e-ID (elektronische Registrierungsnummer). Diese Nummer muss dauerhaft und von außen gut sichtbar an der Drohne angebracht werden.
Wird ein Drohnenführerschein benötigt?
Hier greift der große Vorteil der „Unter-250-Gramm-Klasse“: Für diese Modelle wird in der Regel kein EU-Kompetenznachweis (kleiner Drohnenführerschein A1/A3) verlangt. Das macht sie besonders bei Einsteigern und für Urlaubsreisen extrem beliebt.
Trotzdem sind grundlegende Flugregeln zwingend einzuhalten:
Flüge über Menschenansammlungen sind tabu.
Der Datenschutz (Persönlichkeitsrechte bei Aufnahmen) muss gewahrt bleiben.
Gesetzliche Flugverbotszonen (z. B. Flughäfen, Naturschutzgebiete, Industrieanlagen) sind streng zu beachten.
Die Drohne darf nur in direkter Sichtweite gesteuert werden.
Zusammenfassung: Die Vor- und Nachteile der 250-Gramm-Klasse
Mini-Drohnen punkten mit weniger strengen bürokratischen Hürden (wie dem oft wegfallenden Drohnenführerschein) und mehr Flexibilität in der sogenannten „offenen Kategorie“. Die gesetzliche Pflicht zu einer Haftpflichtversicherung, die Einhaltung von EU-Betriebsregeln und zumeist auch die Registrierungspflicht bleiben jedoch bestehen. Ein kurzer Check der eigenen Versicherungsunterlagen bewahrt Pilotinnen und Piloten vor dem Start vor bösen Überraschungen.

