Drohnen-Haftpflichtversicherung: Was Drohnenpiloten wissen müssen

Eine Drohne ist schnell gekauft und innerhalb weniger Minuten startbereit. Was viele Einsteiger dabei unterschätzen: Mit dem ersten Flug übernimmt der Drohnenpilot auch Verantwortung für mögliche Schäden, die durch das Fluggerät entstehen können.

Stürzt eine Drohne beispielsweise auf ein Auto, beschädigt ein Gebäude oder verletzt eine Person, können erhebliche Schadensersatzforderungen entstehen. Genau hier kommt die Drohnen-Haftpflichtversicherung ins Spiel.

Sie schützt den Halter beziehungsweise Betreiber vor den finanziellen Folgen berechtigter Schadenersatzansprüche Dritter und ist für den Drohnenbetrieb in Deutschland ein wichtiger Bestandteil der vorgeschriebenen Absicherung. Das Luftverkehrsgesetz verpflichtet Halter von Luftfahrzeugen grundsätzlich dazu, eine Haftpflichtversicherung für bestimmte Schäden zu unterhalten.

Doch welche Versicherung ist tatsächlich notwendig? Reicht die private Haftpflichtversicherung aus? Braucht auch eine Mini-Drohne mit weniger als 250 Gramm eine Versicherung? Und worauf sollte man bei einem Vertrag achten?

Die wichtigsten Fragen rund um die Drohnen-Haftpflichtversicherung im Überblick.

Warum eine Haftpflichtversicherung für Drohnen wichtig ist

Eine Drohne wiegt vielleicht nur wenige hundert Gramm oder einige Kilogramm. Bei einem Absturz kann sie trotzdem erhebliche Schäden verursachen.

Ein Fluggerät kann beispielsweise:

  • eine Person treffen
  • ein Fahrzeug beschädigen
  • Fensterscheiben oder Dächer beschädigen
  • auf ein fremdes Grundstück stürzen
  • andere Gegenstände beschädigen
  • durch einen Unfall weitere Sach- oder Personenschäden verursachen

Besonders problematisch ist dabei, dass der Drohnenhalter für Schäden aus dem Betrieb des Luftfahrzeugs grundsätzlich haftbar sein kann. Das Luftverkehrsgesetz regelt die Haftung für Personen- und Sachschäden und sieht eine entsprechende Versicherungspflicht vor.

Ohne geeigneten Versicherungsschutz kann ein Schaden deshalb schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden.

Was deckt eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ab?

Eine Drohnen-Haftpflichtversicherung ist darauf ausgelegt, Ansprüche Dritter abzudecken, die aus dem Betrieb der versicherten Drohne entstehen.

Vereinfacht gesagt prüft der Versicherer zunächst, ob überhaupt eine berechtigte Forderung besteht. Ist dies der Fall, übernimmt die Versicherung die Zahlung im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes.

Unberechtigte Ansprüche können im Rahmen der Haftpflichtversicherung ebenfalls abgewehrt werden.

Typische Schadenbeispiele sind beispielsweise:

Eine Drohne stürzt auf ein geparktes Fahrzeug und beschädigt die Karosserie.

Beim Flug verliert der Pilot die Kontrolle und das Fluggerät beschädigt ein Fenster.

Eine Drohne fällt auf eine Person und verursacht eine Verletzung.

Das Fluggerät kollidiert mit einem anderen Gegenstand und verursacht einen Sachschaden.

Welche Schäden tatsächlich versichert sind, hängt jedoch immer vom jeweiligen Vertrag und dessen Bedingungen ab.

Deshalb sollte nicht allein auf die Bezeichnung „Drohnen-Haftpflichtversicherung“ geachtet werden. Entscheidend ist, was im konkreten Tarif versichert und ausgeschlossen ist.

Ist eine Drohnen-Haftpflichtversicherung Pflicht?

Für den Betrieb von Luftfahrzeugen besteht in Deutschland grundsätzlich eine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Das Luftverkehrsgesetz schreibt vor, dass der Halter eines Luftfahrzeugs eine Haftpflichtversicherung zur Deckung bestimmter Haftungsansprüche unterhalten muss.

Dabei ist wichtig, zwischen verschiedenen gesetzlichen Anforderungen zu unterscheiden.

Die Versicherungspflicht ist nicht einfach an die Frage gekoppelt, ob eine Drohne besonders groß oder klein ist. Auch das häufig genannte Gewicht von 250 Gramm bedeutet nicht automatisch, dass keine Versicherung erforderlich wäre.

Das Gewicht kann für andere Vorschriften des Drohnenbetriebs relevant sein. Die Pflicht zur Haftpflichtversicherung sollte davon jedoch nicht mit einer allgemeinen „Versicherungsfreiheit“ verwechselt werden.

Brauche ich auch für eine Drohne unter 250 Gramm eine Versicherung?

Ja, das Gewicht von weniger als 250 Gramm sollte nicht mit einem vollständigen Wegfall der Versicherungspflicht gleichgesetzt werden.

Bei sehr leichten Drohnen können bestimmte Anforderungen des Drohnenbetriebs vereinfacht sein. Das betrifft beispielsweise bestimmte Kompetenznachweise.

Die Haftpflichtversicherung ist davon unabhängig zu betrachten.

Wer eine Mini-Drohne fliegt, sollte deshalb ebenso vor dem ersten Start prüfen, ob ein ausreichender Versicherungsschutz besteht.

Gerade bei kleinen Drohnen entsteht schnell der Eindruck, dass von ihnen kein relevantes Risiko ausgehen könne. Ein Fluggerät kann jedoch auch mit geringem Gewicht einen Schaden verursachen.

Reicht meine private Haftpflichtversicherung aus?

Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit Ja beantworten.

Ob eine bestehende Privathaftpflichtversicherung den Betrieb einer Drohne einschließt, hängt vom jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

Bei einer klassischen privaten Haftpflicht sollte deshalb nicht einfach davon ausgegangen werden, dass sämtliche Drohnen automatisch mitversichert sind.

Entscheidend ist, ob der konkrete Betrieb von unbemannten Fluggeräten ausdrücklich vom Versicherungsschutz umfasst wird.

Vor dem ersten Flug sollte deshalb ein Blick in die Versicherungsbedingungen erfolgen. Noch besser ist eine eindeutige Bestätigung des Versicherers, dass das konkrete Drohnenmodell beziehungsweise der geplante Drohnenbetrieb mitversichert ist.

Private und gewerbliche Drohnennutzung unterscheiden

Ein besonders wichtiger Punkt ist die Art der Nutzung.

Wer eine Drohne ausschließlich privat fliegt, benötigt einen Versicherungsschutz, der diese private Nutzung abdeckt.

Anders sieht es aus, wenn mit der Drohne Geld verdient wird.

Beispiele für gewerbliche Drohneneinsätze sind:

  • Luftbildaufnahmen für Kunden
  • Immobilienfotografie
  • Dach- und Gebäudeinspektionen
  • Photovoltaik-Inspektionen
  • Vermessungsarbeiten
  • Kartierungsaufgaben
  • Baustellendokumentation
  • landwirtschaftliche Anwendungen
  • industrielle Inspektionen

In solchen Fällen sollte ausdrücklich geprüft werden, ob die gewerbliche Nutzung vom Vertrag umfasst ist.

Ein Versicherungsschutz, der ausschließlich für private Flüge gilt, ist nicht automatisch für einen professionellen Einsatz geeignet.

Wer eine Drohne gewerblich einsetzen möchte, sollte deshalb bereits bei Vertragsabschluss genau angeben, wie das Fluggerät verwendet werden soll.

Welche Versicherungssumme ist sinnvoll?

Die Höhe der Versicherungssumme gehört zu den wichtigsten Punkten beim Vergleich verschiedener Tarife.

Das Luftverkehrsgesetz enthält Haftungsregelungen und verweist für die Versicherung auf gesetzlich festgelegte beziehungsweise maßgebliche Mindesthöhen. Für Luftfahrzeuge unter 500 Kilogramm Höchstabflugmasse nennt § 37 LuftVG beispielsweise einen Kapitalbetrag von 750.000 Rechnungseinheiten.

Für Drohnenpiloten bedeutet das: Nicht nur auf einen möglichst günstigen Jahresbeitrag schauen, sondern auch auf die tatsächliche Deckung.

Eine höhere Versicherungssumme kann je nach Einsatz sinnvoll sein, insbesondere wenn die Drohne regelmäßig in Bereichen eingesetzt wird, in denen bei einem Unfall hohe Schäden denkbar sind.

Dazu können beispielsweise gewerbliche Einsätze, dicht besiedelte Gebiete oder anspruchsvolle Inspektionsarbeiten gehören.

Was sollte eine gute Drohnenversicherung abdecken?

Eine pauschale Empfehlung für einen bestimmten Tarif ist schwierig, weil der notwendige Versicherungsschutz vom jeweiligen Einsatz abhängt.

Einige Punkte sollten jedoch grundsätzlich geprüft werden.

Dazu gehören:

  • ausreichende Versicherungssumme
  • private oder gewerbliche Nutzung
  • Anzahl der versicherten Drohnen
  • Geltungsbereich
  • versicherte Personen
  • mögliche Selbstbeteiligung
  • Ausschlüsse
  • Schäden an fremden Sachen
  • Personenschäden
  • mögliche Einschränkungen bei bestimmten Fluggebieten
  • besondere Bedingungen für bestimmte Drohneneinsätze

Bei gewerblichen Drohnenpiloten sollte zusätzlich geprüft werden, ob sämtliche angebotenen Dienstleistungen vom Versicherungsschutz erfasst werden.

Wer beispielsweise Luftbilder erstellt, benötigt möglicherweise einen anderen Leistungsumfang als ein Unternehmen, das technische Inspektionen oder spezielle landwirtschaftliche Anwendungen durchführt.

Warum der Verwendungszweck so wichtig ist

Nicht jeder Drohnenflug ist gleich.

Ein Pilot, der am Wochenende im eigenen Garten Luftaufnahmen macht, hat ein anderes Risikoprofil als ein Unternehmen, das täglich Drohnen an Industrieanlagen einsetzt.

Auch die verwendete Drohne kann einen Unterschied machen.

Eine kleine Kameradrohne stellt andere Anforderungen als ein großes professionelles Fluggerät.

Deshalb sollte der Versicherungsschutz immer zum tatsächlichen Einsatz passen.

Besonders wichtig ist das bei Spezialanwendungen.

Wer beispielsweise eine Drohne für Vermessungen, Inspektionen oder landwirtschaftliche Arbeiten einsetzt, sollte prüfen, ob genau diese Tätigkeit vom Versicherungsvertrag umfasst wird.

Versicherungsschutz bedeutet nicht automatisch, dass jeder Drohneneinsatz erlaubt ist

Ein wichtiger Punkt wird häufig übersehen:

Eine Haftpflichtversicherung ersetzt keine erforderliche Genehmigung.

Nur weil ein Flug versichert ist, bedeutet das nicht automatisch, dass er rechtlich durchgeführt werden darf.

Für den Drohnenbetrieb können abhängig von Drohne und Einsatz weitere Anforderungen gelten.

Dazu können beispielsweise gehören:

  • Registrierung des Betreibers
  • erforderliche Kompetenznachweise
  • Einhaltung der jeweiligen Betriebskategorie
  • geografische Flugbeschränkungen
  • Abstände zu bestimmten Bereichen
  • weitere Genehmigungen oder Auflagen

Die Versicherung und die luftfahrtrechtlichen Voraussetzungen sind deshalb zwei unterschiedliche Themen.

Die Versicherung schützt vor finanziellen Folgen bestimmter Schäden.

Sie erteilt jedoch keine Flugerlaubnis.

Warum der Versicherungsnachweis wichtig ist

Der Abschluss einer Versicherung allein ist nicht das Ende der Sache.

Für den Betrieb von Luftfahrzeugen sieht die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung einen Versicherungsnachweis vor. Der Versicherer muss dem Versicherungspflichtigen eine Bestätigung über das Bestehen des Haftpflichtversicherungsvertrags und die maßgebliche Mindestdeckung ausstellen. Beim Betrieb von Luftfahrzeugen ist diese Bestätigung als Versicherungsnachweis mitzuführen.

Drohnenpiloten sollten deshalb nicht nur wissen, bei welchem Anbieter sie versichert sind.

Sie sollten auch Zugriff auf den entsprechenden Versicherungsnachweis haben.

Was passiert bei einem Drohnenunfall?

Kommt es zu einem Unfall, sollte zunächst die Situation gesichert werden.

Bei Personenschäden steht selbstverständlich die Versorgung der betroffenen Personen an erster Stelle.

Anschließend sollte der Schaden möglichst genau dokumentiert werden.

Hilfreich können beispielsweise sein:

  • Fotos vom Unfallort
  • Fotos der Drohne
  • Angaben zu beteiligten Personen
  • Kontaktdaten von Zeugen
  • Zeitpunkt und Ort des Vorfalls
  • Informationen zum Flug
  • Angaben zum verwendeten Fluggerät
  • eine sachliche Beschreibung des Unfallhergangs

Anschließend sollte der Schaden dem Versicherer gemeldet werden.

Wichtig ist, gegenüber Dritten keine vorschnellen Schuldanerkenntnisse abzugeben. Die Prüfung, ob und in welchem Umfang ein Anspruch besteht, gehört zum Aufgabenbereich der Haftpflichtversicherung.

Drohnenversicherung für Unternehmen

Für Unternehmen gewinnt der Versicherungsschutz eine zusätzliche Bedeutung.

Eine gewerblich eingesetzte Drohne ist ein Arbeitsmittel. Entsprechend sollte der Versicherungsschutz in die gesamte betriebliche Risikoplanung integriert werden.

Dabei können mehrere Drohnen und mehrere Piloten beteiligt sein.

Unternehmen sollten daher prüfen, ob:

  • mehrere Fluggeräte versichert werden können
  • mehrere Mitarbeiter mitversichert sind
  • wechselnde Piloten zulässig sind
  • unterschiedliche Drohnenmodelle eingeschlossen werden können
  • gewerbliche Tätigkeiten ausreichend abgedeckt sind
  • der Versicherungsschutz auch bei Kundenaufträgen greift

Je größer das Unternehmen und je umfangreicher die Einsätze, desto wichtiger werden klare Versicherungsbedingungen.

Auch der Einsatzort kann eine Rolle spielen

Ein Drohnenflug über einem abgelegenen Feld ist nicht mit einem Flug über einem dicht besiedelten Bereich vergleichbar.

Je nach Einsatz können unterschiedliche Risiken entstehen.

Bei der Auswahl einer Versicherung sollte deshalb darauf geachtet werden, ob der gewünschte Einsatzbereich tatsächlich abgedeckt ist.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen beispielsweise:

  • Einsätze in Städten
  • Flüge auf Baustellen
  • Industrieanlagen
  • Veranstaltungen
  • Einsätze in der Nähe von Personen
  • landwirtschaftliche Flächen
  • gewerbliche Inspektionen

Auch hier gilt: Der konkrete Versicherungsschutz ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.

Was eine Drohnen-Haftpflichtversicherung nicht unbedingt abdeckt

Die Haftpflichtversicherung ist nicht mit einer Vollkaskoversicherung für die Drohne gleichzusetzen.

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Schäden, die die Drohne selbst betreffen, und Schäden, die durch die Drohne bei Dritten entstehen.

Die Haftpflichtversicherung ist grundsätzlich auf Haftungsansprüche Dritter ausgerichtet.

Wenn die eigene Drohne beispielsweise bei einem Absturz beschädigt wird, bedeutet das deshalb nicht automatisch, dass die Reparaturkosten vom Haftpflichtversicherer übernommen werden.

Für solche Risiken können je nach Anbieter und Bedarf zusätzliche Versicherungsprodukte interessant sein.

Wer eine hochwertige Drohne besitzt, sollte daher prüfen, ob neben der Haftpflicht auch eine Absicherung gegen Eigenschäden sinnvoll ist.

Drohnen-Haftpflichtversicherung für Vereine und mehrere Piloten

Auch Vereine oder Organisationen können Drohnen betreiben.

In diesem Fall sollte genau geprüft werden, wer als Versicherungsnehmer beziehungsweise versicherte Person gilt.

Besonders relevant ist das, wenn mehrere Personen dieselbe Drohne nutzen.

Eine Versicherung für einen einzelnen Piloten ist nicht automatisch mit einer Gruppenversicherung gleichzusetzen.

Bei regelmäßig wechselnden Piloten sollte daher vor Abschluss geklärt werden, welche Personen vom Vertrag erfasst sind.

Das Gleiche gilt für Unternehmen, in denen mehrere Mitarbeiter Drohnen bedienen.

Worauf sollte man beim Vergleich achten?

Der günstigste Tarif ist nicht automatisch der passendste.

Beim Vergleich sollten Drohnenpiloten deshalb mehrere Kriterien gleichzeitig betrachten.

Die Versicherungssumme

Wie hoch ist die maximale Leistung im Schadenfall?

Der Verwendungszweck

Ist die Drohne privat oder gewerblich im Einsatz?

Die versicherten Personen

Darf nur der Versicherungsnehmer fliegen oder auch Mitarbeiter beziehungsweise weitere Personen?

Die versicherten Drohnen

Sind einzelne Drohnen namentlich angegeben oder sind mehrere Fluggeräte versichert?

Der Geltungsbereich

Gilt der Versicherungsschutz nur in Deutschland oder auch im Ausland?

Die Ausschlüsse

Welche Flugarten, Einsatzbereiche oder Situationen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen?

Die Selbstbeteiligung

Welchen Teil eines versicherten Schadens muss der Versicherungsnehmer selbst tragen?

Diese Punkte sind häufig aussagekräftiger als ein reiner Preisvergleich.

Häufige Fehler beim Abschluss einer Drohnenversicherung

Fehler 1: Die Privathaftpflicht ungeprüft verwenden

Nicht jede Privathaftpflicht beinhaltet automatisch den gewünschten Drohnenbetrieb.

Fehler 2: Gewerbliche Nutzung nicht angeben

Wer mit Drohnen Geld verdient, sollte darauf achten, dass die gewerbliche Nutzung ausdrücklich versichert ist.

Fehler 3: Nur auf die Versicherungssumme achten

Eine hohe Versicherungssumme bringt wenig, wenn der konkrete Einsatz vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Fehler 4: Versicherungsnachweis nicht griffbereit haben

Der Nachweis über den bestehenden Haftpflichtschutz sollte verfügbar sein. Die LuftVZO sieht das Mitführen einer entsprechenden Bestätigung beim Betrieb von Luftfahrzeugen vor.

Fehler 5: Versicherung mit Flugerlaubnis verwechseln

Ein versicherter Flug ist nicht automatisch ein erlaubter Flug.

Fehler 6: Eigenschäden vergessen

Die Haftpflichtversicherung schützt grundsätzlich vor Ansprüchen Dritter. Die eigene Drohne ist damit nicht automatisch gegen Beschädigung oder Verlust versichert.

Braucht jeder Drohnenpilot eine spezielle Drohnenversicherung?

Nicht unbedingt in dem Sinne, dass zwingend jeder eine separate Police mit exakt derselben Bezeichnung abschließen muss.

Entscheidend ist, dass ein ausreichender und den gesetzlichen Anforderungen entsprechender Haftpflichtschutz besteht.

Welche Versicherungslösung dafür geeignet ist, hängt unter anderem von der bestehenden Privathaftpflicht, der Drohnennutzung und dem konkreten Versicherungsvertrag ab.

Bei einem professionellen oder gewerblichen Einsatz sollte der Versicherungsschutz besonders sorgfältig geprüft werden.

Drohnen-Haftpflichtversicherung: Das Wichtigste zusammengefasst

Wer eine Drohne fliegt, sollte den Versicherungsschutz nicht als nebensächliches Thema betrachten.

Das Luftverkehrsrecht sieht eine Haftpflichtversicherung für den Betrieb von Luftfahrzeugen vor. Für den Drohnenbetrieb bedeutet das: Vor dem ersten Start sollte geklärt sein, ob ein geeigneter Versicherungsschutz besteht.

Dabei kommt es nicht nur auf das Gewicht der Drohne an.

Wichtiger sind unter anderem:

  • Art der Nutzung
  • private oder gewerbliche Flüge
  • verwendete Drohne
  • Versicherungssumme
  • versicherte Personen
  • Einsatzgebiet
  • Vertragsausschlüsse
  • gegebenenfalls zusätzliche Versicherungen für Eigenschäden

Gerade bei professionellen Drohneneinsätzen lohnt es sich, die Versicherungsbedingungen genau zu prüfen.

Denn eine Drohnen-Haftpflichtversicherung soll nicht nur eine gesetzliche Pflicht erfüllen. Sie soll vor allem dafür sorgen, dass ein einzelner Unfall nicht zu einem existenzbedrohenden finanziellen Risiko wird.

Wer seine Drohne regelmäßig und professionell einsetzen möchte, sollte deshalb drei Dinge getrennt voneinander betrachten:

Ist der Flug rechtlich zulässig?

Besteht der erforderliche Versicherungsschutz?

Deckt die Versicherung tatsächlich den geplanten Einsatzzweck ab?

Sind diese Punkte geklärt, steht einem gut abgesicherten Drohnenbetrieb deutlich weniger im Weg.

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