Diese Frage lässt sich nicht pauschal mit Ja oder Nein beantworten. Beim Drohnenflug über Wohngrundstücken gelten in Deutschland besondere Regeln. Neben dem Luftverkehrsrecht können außerdem Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eine wichtige Rolle spielen.
Entscheidend ist daher nicht nur, wem das Grundstück gehört, sondern auch, welche Drohne eingesetzt wird, wie hoch sie fliegt und ob der Überflug rechtlich zulässig ist.
Darf eine Drohne über das Grundstück des Nachbarn fliegen?
Grundsätzlich ist der Luftraum nicht einfach vollständig dem Grundstückseigentümer zugeordnet. Für Drohnen gelten jedoch bestimmte geografische Flugbeschränkungen.
Nach § 21h LuftVO ist der Betrieb von Drohnen über Wohngrundstücken grundsätzlich nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Eine Möglichkeit ist die ausdrückliche Zustimmung des Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten des betroffenen Grundstücks.
Es gibt allerdings gesetzlich geregelte Ausnahmen.
Eine davon betrifft Drohnen mit einer Startmasse von höchstens 250 Gramm. Voraussetzung ist unter anderem, dass die Drohne und ihre Ausrüstung nicht zu optischen oder akustischen Aufzeichnungen oder zur Aufzeichnung beziehungsweise Übertragung von Funksignalen Dritter fähig sind.
Damit ist das Gewicht allein nicht das einzige Kriterium.
Eine Drohne unter 250 Gramm ist also nicht automatisch für jeden Flug über ein Nachbargrundstück freigegeben.
Was gilt bei Drohnen über 250 Gramm?
Bei schwereren Drohnen wird der Überflug eines Wohngrundstücks grundsätzlich restriktiver behandelt.
Eine ausdrückliche Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder sonstigen Nutzungsberechtigten kann den Überflug ermöglichen. Darüber hinaus sieht die LuftVO eine besondere Ausnahme für bestimmte Betriebszwecke in einer Flughöhe von mindestens 100 Metern vor. Dafür müssen jedoch weitere Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem muss der Überflug für einen berechtigten Betriebszweck erforderlich sein und es dürfen keine geeigneten öffentlichen Flächen oder anderen Grundstücke für die Route zur Verfügung stehen. Außerdem muss der Eingriff in die Privatsphäre möglichst vermieden werden.
Für einen gewöhnlichen privaten Drohnenflug ist diese Ausnahme daher nicht einfach als allgemeine Erlaubnis zu verstehen.
Darf ich im Garten des Nachbarn filmen?
Hier kommt neben dem Luftverkehrsrecht das Persönlichkeits- und Datenschutzrecht ins Spiel.
Eine Drohne mit Kamera kann nicht nur den eigenen Garten aufnehmen. Je nach Flugroute können auch Nachbargrundstücke, Personen oder andere private Bereiche erfasst werden.
Das kann rechtlich problematisch sein, insbesondere wenn Personen ohne entsprechenden Anlass oder ohne Rechtsgrundlage aufgenommen werden.
Deshalb sollte eine Kamera grundsätzlich nicht gezielt auf fremde Wohnungen, Gärten oder andere geschützte Privatbereiche gerichtet werden.
Auch eine technisch mögliche Aufnahme bedeutet nicht automatisch, dass sie rechtlich zulässig ist.
Was ist mit dem kurzen Überflug über das Nachbargrundstück?
Ein häufiger Irrtum ist die Annahme, dass ein Überflug immer erlaubt sei, wenn die Drohne nur wenige Sekunden über dem Nachbargrundstück bleibt.
Die Dauer allein entscheidet jedoch nicht darüber, ob der Flug zulässig ist.
Relevant sind unter anderem die Drohnenmasse, die Art des Fluges, die Höhe, die konkrete geografische Situation und die Frage, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für den Überflug erfüllt sind.
Auch bei einem kurzen Flug sollte deshalb geprüft werden, ob das Nachbargrundstück überhaupt überflogen werden darf.
Brauche ich die Zustimmung des Nachbarn?
In vielen Fällen ist die Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder Nutzungsberechtigten der entscheidende Punkt.
Die LuftVO nennt die ausdrückliche Zustimmung als eine Voraussetzung, unter der der Betrieb über Wohngrundstücken zulässig sein kann.
Wer regelmäßig mit einer Drohne über ein angrenzendes Wohngrundstück fliegen möchte, sollte deshalb möglichst vorher mit dem Nachbarn sprechen.
Eine kurze Absprache kann außerdem helfen, spätere Konflikte zu vermeiden.
Wichtig: Die Zustimmung des Nachbarn ersetzt nicht automatisch andere erforderliche Voraussetzungen. Flugbeschränkungen, Datenschutz, Naturschutz und weitere Vorschriften können trotzdem gelten.
Darf der Nachbar den Drohnenflug verbieten?
Das hängt von der konkreten Situation ab.
Der Eigentümer eines Grundstücks kann nicht allein aufgrund seines Eigentums sämtliche Drohnenflüge im darüberliegenden Luftraum nach Belieben kontrollieren. Gleichzeitig schützt das Recht Grundstücke und Bewohner vor bestimmten Eingriffen.
Gerade bei einem Flug über ein Wohngrundstück müssen deshalb die luftverkehrsrechtlichen Vorgaben beachtet werden.
§ 21h LuftVO regelt ausdrücklich, unter welchen Voraussetzungen Drohnen über Wohngrundstücken betrieben werden dürfen.
Zusätzlich können zivilrechtliche Ansprüche relevant werden, wenn ein Drohnenflug zu unzulässigen Beeinträchtigungen führt.
Was gilt für Start und Landung?
Nicht nur der eigentliche Flug ist relevant.
Auch der Start- und Landeort muss rechtlich betrachtet werden.
Für Starts und Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze gelten zusätzliche Vorgaben. § 25 LuftVG sieht grundsätzlich die Zustimmung des Grundstückseigentümers oder sonst Berechtigten sowie eine entsprechende luftrechtliche Erlaubnis vor, soweit keine spezielleren Regelungen greifen.
Wer seine Drohne also vom eigenen Grundstück aus startet, sollte zwischen dem Recht zum Starten auf dem eigenen Grundstück und dem Recht zum Überfliegen fremder Grundstücke unterscheiden.
Das sind zwei unterschiedliche Fragen.
Darf ich die Drohne vom eigenen Garten aus über die Nachbarschaft fliegen?
Nur weil die Drohne auf dem eigenen Grundstück startet, darf sie nicht automatisch überall weiterfliegen.
Der Startpunkt und die anschließende Flugroute müssen getrennt betrachtet werden.
Wer beispielsweise im eigenen Garten startet und anschließend über mehrere Nachbargrundstücke fliegt, muss die für diese Grundstücke geltenden Regeln berücksichtigen.
Besonders relevant ist dabei § 21h LuftVO, der für Wohngrundstücke konkrete Voraussetzungen nennt.
Was gilt bei einer Drohne ohne Kamera?
Eine Drohne ohne Kamera kann hinsichtlich der Privatsphäre anders zu bewerten sein als ein Fluggerät, das Personen oder private Bereiche aufnehmen kann.
Auch hier gilt jedoch: Das Fehlen einer Kamera bedeutet nicht, dass sämtliche Flugbeschränkungen entfallen.
Bei sehr leichten Drohnen bis 250 Gramm gibt es eine spezielle Regelung für Wohngrundstücke. Die Ausnahme setzt allerdings unter anderem voraus, dass das Fluggerät und seine Ausrüstung nicht zu optischen oder akustischen Aufzeichnungen und Übertragungen fähig sind.
Wie hoch darf die Drohne über dem Nachbargrundstück fliegen?
Auch die Flughöhe ist ein wichtiger Faktor.
Die allgemeinen Regeln für Drohnenflüge müssen eingehalten werden. Für eine spezielle Ausnahme beim Überflug von Wohngrundstücken nennt § 21h LuftVO eine Mindesthöhe von 100 Metern und weitere Voraussetzungen.
Daraus sollte aber nicht der Schluss gezogen werden, dass ein Drohnenflug über dem Nachbargrundstück automatisch erlaubt ist, sobald die Drohne mindestens 100 Meter hoch fliegt.
Die Ausnahme ist an mehrere Bedingungen geknüpft und betrifft insbesondere Flüge mit einem berechtigten Betriebszweck.
Für einen privaten Freizeitflug ist sie daher nicht als allgemeine Freigabe gedacht.
Was passiert, wenn sich der Nachbar beschwert?
Am sinnvollsten ist zunächst ein sachliches Gespräch.
Viele Konflikte entstehen, weil Nachbarn nicht wissen, warum eine Drohne über ihrem Grundstück fliegt oder ob dabei Aufnahmen entstehen.
Wer gewerblich oder regelmäßig mit einer Drohne arbeitet, sollte deshalb besonders transparent vorgehen und unnötige Aufnahmen fremder Grundstücke vermeiden.
Kommt es zu einem rechtlichen Streit, können neben luftverkehrsrechtlichen Vorschriften auch Persönlichkeits-, Datenschutz- und zivilrechtliche Fragen eine Rolle spielen.
Darf ich die Drohne über fremde Gärten fliegen lassen?
Bei Gärten, die zu Wohngrundstücken gehören, gelten grundsätzlich die entsprechenden Regelungen für Wohngrundstücke.
Das bedeutet: Ein fremder Garten ist nicht automatisch eine frei überfliegbare Fläche.
Insbesondere bei Drohnen mit Kamera sollte darauf geachtet werden, dass keine unnötigen Einblicke in private Bereiche entstehen.
Wer eine Route plant, sollte deshalb nach Möglichkeit über öffentliche Flächen oder das eigene Grundstück fliegen, wenn dadurch ein Überflug fremder Wohngrundstücke vermieden werden kann.
Was sollte ich vor dem Flug prüfen?
Vor einem Drohnenflug in der Nähe der Nachbarschaft lohnt sich eine kurze Kontrolle:
- Wie schwer ist meine Drohne?
- Verfügt sie über eine Kamera oder andere Aufzeichnungstechnik?
- Führe ich einen privaten oder gewerblichen Flug durch?
- Überfliege ich ein Wohngrundstück?
- Habe ich die erforderliche Zustimmung?
- Gibt es weitere geografische Flugbeschränkungen?
- Ist die Flughöhe zulässig?
- Kann ich fremde Personen oder private Bereiche vermeiden?
- Ist mein Start- und Landeort zulässig?
Außerdem sollte die aktuelle Drohnenkarte beziehungsweise die jeweils zuständige Luftfahrtbehörde berücksichtigt werden, da neben Wohngrundstücken zahlreiche weitere geografische Gebiete mit besonderen Vorgaben existieren. § 21h LuftVO enthält beispielsweise auch Regelungen für Bereiche in der Nähe von Straßen, Bahnanlagen, Krankenhäusern, Flughäfen und weiteren Einrichtungen.
Drohne beim Nachbarn fliegen: Das Wichtigste zusammengefasst
Ob eine Drohne über das Nachbargrundstück fliegen darf, hängt von mehreren Faktoren ab.
Besonders wichtig sind:
- Gewicht und Eigenschaften der Drohne
- Kamera beziehungsweise Aufzeichnungsmöglichkeiten
- Flughöhe
- Zweck des Fluges
- Zustimmung des Eigentümers oder Nutzungsberechtigten
- geografische Flugbeschränkungen
- Datenschutz und Schutz der Privatsphäre
Für Wohngrundstücke gelten nach § 21h LuftVO besondere Regeln. Ein Überflug kann beispielsweise mit ausdrücklicher Zustimmung des betroffenen Eigentümers oder Nutzungsberechtigten zulässig sein. Für Drohnen bis 250 Gramm existiert unter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme, sofern das Fluggerät und seine Ausrüstung nicht zu entsprechenden Aufzeichnungen oder Übertragungen fähig sind.
Die wichtigste Regel für Drohnenpiloten lautet deshalb:
Nicht einfach davon ausgehen, dass der Luftraum über dem Nachbargrundstück frei genutzt werden darf.
Wer seine Flugroute vorab prüft, Privatsphäre respektiert und – sofern erforderlich – die Zustimmung des Nachbarn einholt, kann viele Probleme bereits vor dem Start vermeiden.

